AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bezirk Unterfranken: Architektenleistungen im Rahmen des Bauunterhaltes für die Liegenschaften im Raum: Schweinfurt / Werneck / Bad Kissingen, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bezirk Unterfranken, vertreten durch den Bezirkstagspräsidenten Stefan Funk, Würzburg
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt Architektenleistungen für die Maßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts „Gebäude“ an den Liegenschaften des Bezirks im Raum Schweinfurt, Werneck und Bad Kissingen für die Jahre 2026 bis 2029 zu vergeben. Die Liegenschaften bestehen aus: Bezirkskrankenhaus Schloss Werneck, Krankenhaus für Psychiatrie Psychotherapie und Psychosomatische Medizin, oOrthopädisches Krankenhaus, Heime: Albert-Schweitzer-Haus, Haus Schönborn, Werntal-Wohngemeinschaft, Berufsfachschule für Pflege, Thoraxzentrum Münnerstadt (LKR Bad Kissingen), Haus Windsburg in Münnerstadt (Heimeinrichtung), Psychiatrische Institutsambulanz Schweinfurt (PIA), Tagesklinik für Psychiatrie Schweinfurt. Im Wesentlichen handelt es sich um Hochbaumaßnahmen für Krankenhäuser und Heime oder vergleichbare Objekte. Die Leistungen sind zu erbringen für: Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, Modernisierungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, sowie (kleinere) Anbau- / Neubaumaßnahmen, mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 50 bis 750 TSD EUR brutto im Einzelfall. Die Maßnahmen können sich auf ein Einzelgewerk beschränken oder mehrere zusammenhängende Baugewerke verschiedener Fachplanungen umfassen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Regierung Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.