AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/157056) · Abgerufen am 26.09.2026 21:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/aeeb70ab-5699-4d0f-b592-6a6ce9a8c239/

Reinigung und Grünpflege auf kommunalen Flächen

Notice-ID: aeeb70ab-5699-4d0f-b592-6a6ce9a8c239 · Procedure-ID: acc80659-3dac-461c-85bc-d518d6c304e1

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Gera, Gera
Veröffentlicht
11.09.2026
Frist (Submission)
21.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77000000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
530.841 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Reinigung und Grünpflege auf kommunalen Flächen der Stadt Gera. Die Vergabe der Leistung erfolgt in zwei Losen. Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Voraussetzung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist, dass mindestens 30% der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter Menschen mit Behinderungen bzw. benachteiligte Personen sind (§ 118 GWB).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
71 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).