AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 00:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/af4c9b86-e92c-4ccf-a102-3eaa6ea5ed15/

MDA: PVE 44.17 Bauwerksprüfungen nach DIN 1076

Notice-ID: af4c9b86-e92c-4ccf-a102-3eaa6ea5ed15 · Procedure-ID: ab3d2867-98aa-46a7-a532-dac4a1ec59bf

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Bau-Einkauf, Augsburg
Veröffentlicht
16.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
12.296 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Aufgabe ist die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 als Hauptprüfungen und einfache Bauwerksprüfungen für Teilbaugewerke der Maßnahme MDA Hbf, Durchführung und Berichterstellung. Die erforderlichen Prüfungen sind in Anlage 2.6 „Prüfungsübersicht PVE 44.17“ aufgeführt. Für Bauwerksprüfungen mit bereits erfolgter Prüfung kann auf vorhandene Prüfergebnisse und Unterlagen (CAB-Dateien) zurückgegriffen werden. Diese Unterlagen werden im Auftragsfall zur Verfügung gestellt. Für alle anderen Bauwerke sind diese Unterlagen (u.a. Bauwerksskizzen, CAB-Dateien) erst noch zu erstellen und in das Honorar mit einzurechnen. [Die Prüfergebnisse/Prüfdokumente (u.a. CAB-Dateien) sind Grundlage für die Abnahme nach VOB (1. Hauptprüfung) bzw. Grundlage zur Zustandsfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (2. Hauptprüfung).]

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
03.10.2025
Zuschlagsentscheidung
02.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).