AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau der Kinderbetreuung Ringstraße in Ebersberg - Objektplanung Gebäude
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Ebersberg, Ebersberg
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Ebersberg beabsichtigt im Süden von Ebersberg auf einem Teilbereich des Grundstücks Ringstraße 11 eine zweigeschossige Kinderbetreuungseinrichtung zu erstellen. Die Kinderbetreuungseinrichtung soll Raum bieten für eine Krippengruppe, drei Kindergartengruppen und vier Hortgruppen. Zudem ist vorgesehen in einem zweiten Obergeschoß öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. Die Beheizung soll über regenerative Energien erfolgen. Zudem soll das Dach für eine PV-Anlage genutzt werden. Das Gebäude soll in Holzmodulbauweise ausgeführt werden, um durch die witterungsunabhängige Vorfertigung eine kurze und planbare Bauzeit zu gewährleisten. Für die Bauleistungen der Kostengruppen 300 und 400 DIN 276 soll eine funktionale Ausschreibung erstellt werden, um diese an einen Generalunternehmer zu vergeben. Das Grundstück ist im Besitz der Stadt Ebersberg. Bisher ist es als öffentliche Grünfläche zur Nutzung durch die Allgemeinheit gewidmet. Aktuell wird ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Die bisher überschlägig ermittelten Kosten KG 200 - 700 (inkl. Wohnungen) liegen Stand März 2023 bei brutto EUR 8,35 Mio. Der bisher vorliegenden Machbarkeitsstudie liegt lediglich das Bauprogramm für die Kinderbetreuungseinrichtung zu Grunde. Abschluss der Funktionalausschreibung: März 2024, geplante Ausführungsphase: Juli 2024 bis September 2025, geplante Inbetriebnahme: September 2025.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 72 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 25.01.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 20.12.2023
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.