AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/af62b0db-0ba1-4330-9e77-acde6abb2a58) · Abgerufen am 29.09.2026 15:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/af62b0db-0ba1-4330-9e77-acde6abb2a58/

Implementierung und Betrieb von Systemen zur Angriffserkennung

Notice-ID: af62b0db-0ba1-4330-9e77-acde6abb2a58

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabestelle der Zentrale, Berlin
Veröffentlicht
31.03.2026
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
27.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die zu beschaffende Leistung gliedert sich in zwei übergeordnete Leistungsteile: - Leistungsteil 1 umfasst die Erstellung des Gesamtsystems SzA (Systeme zur Angriffserkennung), bestehend aus einer Initialisierungsphase und einer Implementierungsphase (voraussichtlicher Projektstart Q1 2027, voraussichtlicher Projektabschluss 30.04.2028) - Leistungsteil 2 umfasst den technischen Betrieb der implementierten Systeme als Systemservice sowie die Weiterentwicklung des Gesamtsystems durch Umsetzung von Maßnahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP). Die Implementierung von Systemen für die Erstellung des Gesamtsystems SzA in Leistungsteil 1 erfolgt auf einem risikobasierten Ansatz, standortweise im Ramp-Up-Verfahren.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2034

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).