Vergeben Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle

(ex-Post) Lieferung von Patch- und LWL-Kabeln, ECA-2025-006

Bundesdruckerei GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    (ex-Post) Lieferung von Patch- und LWL-Kabeln, ECA-2025-006
    Rahmen 3.900.000 €
    🏆 Bayko Electronics GmbH · Stutensee
Auftragnehmer
  • Bayko Electronics GmbH · Stutensee
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 3.900.000 €
👥 Eingegangene Angebote 6
📅 Zuschlagsdatum 30.09.2025

Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Bayko Electronics GmbH. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Beschaffung von Patch- und LWL-Kabeln.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · (ex-Post) Lieferung von Patch- und LWL-Kabeln, ECA-2025-006
  • Preis 100 %

    Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis maßgeblich. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis gemäß Preisblatt erhält den Zuschlag.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 114 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Bayko Electronics GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 3.900.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 18.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 350 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 220.553 €
Median 421.782 €
Oberes Quartil 983.398 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundesdruckerei GmbH · Berlin

3.900.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer ECA-2025-006
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Bundesdruckerei GmbH
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 18.12.2025
CPV-Codes (2) 32421000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32562000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
(Was ist das?)
Angebote 6
starker Wettbewerb (Ø 3,2 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Bayko Electronics GmbH · Stutensee

Auftragnehmer (?)
Bayko Electronics GmbH
Vertrag 30.09.2025

Ø Bieter in der Branche 3.2

Historischer Durchschnitt aus 16.902 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.757 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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