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Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit
Common Codes GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
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Die Common Codes GmbH entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die nationale EUDI Wallet für Deutschland sowie die zugehörige Infrastruktur. Zur Unterstützung dieses Vorhabens schreibt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit aus. Die Beauftragung erfolgt bedarfsgerecht über Einzelaufträge und ohne Mindestabnahme. Der Auftragnehmer unterstützt die Projektteams des Auftraggebers durch Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Qualitätssicherungsleistungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Informationssicherheit für die nationale EUDI-Wallet-Infrastruktur.
- Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahme, bei der Leistungen bedarfsgerecht über Einzelaufträge abgerufen werden.
- Bieter müssen fundierte Expertise in der Informationssicherheit sowie Erfahrung in komplexen IT-Infrastrukturprojekten nachweisen.
- Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt, was eine vollständige und fristgerechte Einreichung aller geforderten Eignungsnachweise zwingend erforderlich macht.
Die Common Codes GmbH sucht einen Rahmenvertragspartner für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit für das EUDI-Wallet-Projekt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es handelt sich um ein beschleunigtes offene Verfahren.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Mein/Unser Unternehmen ist im Handelsregister bzw. in einem Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Das Unternehmen ist im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes eingetragen. Das Unternehmen verpflichtet sich den Handelsregisterauszug oder einen gleichwertigen Nachweis als Kopie des jeweiligen Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) auf Anforderung des Auftraggebers nach Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Bei ausländischen Nachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine einfache Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen. Wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister bzw. in einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes, eingetragen ist, ist diese Nichteintragung entsprechend zu begründen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Das Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfalle, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den unten genannten Deckungssummen abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz wird uneingeschränkt und in voller Höhe für den gesamten Auftragszeitraum vorgehalten. Die Versicherungssumme steht 2-fach maximiert p. a. zur Verfügung. Mindestens Deckungssumme jeweils Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR Sachschäden mind. 3,0 Mio. EUR Vermögensschäden mind. 3,0 Mio. EUR
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Prüfungs-/Wertungsgrundlage für die Eignung sind ausschließlich die Bieterangaben des Formblatts "Eigenerklärungen und Nachweise" . Anderslautende oder doppelte Angaben im Rahmen des Angebots werden in der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Dem Angebot sind drei Referenzen von Auftraggebern (nachfolgend AG genannt) zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit) seit 01.06.2023 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzprojekt die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.1.2022 begann und am 01.07.2023 endete, wäre ausreichend). Zugelassen sind ausschließlich Referenzen im Bereich Informationssicherheit. Es muss sich jeweils um eine abgeschlossene Referenz oder laufende Referenz handeln. Bei einer laufenden Referenz müssen die vergleichbaren Leistungen seit mindestens 3 Monaten erbracht worden sein. Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln. Wertungsrelevant sind vergleichbare Dienstleistungsaufträge (Referenzaufträge), welche jeweils folgende Mindestbedingungen (1) bis (5) erfüllen müssen: (1) Referenzgeber:in ansässig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), (2) Es kann sich beim Referenzgeber um einen öffentlichen oder privaten AG handeln. (3) Umfang von mindestens 8 Personenmonaten (1 Personenmonat entspricht 20 Personentage oder 160 Arbeitsstunden). Es können abgeschlossene oder laufende Referenzen angegeben werden. Bei laufender Referenz muss diese bereits mindestens seit 3 Monaten laufen, (4) Die Anwendung der Methoden, Verfahren und Fachkenntnisse muss im Kontext der Einführung mobiler eID-Lösungen in Deutschland bzw. der Umsetzung der eIDAS-Verordnung in Deutschland erfolgt sein, vgl. Kapitel 2 der Leistungsbeschreibung. (5) Nur Referenzaufträge seit 01.06.2023 (ausreichend ist, dass in dem angegebenen Referenzprojekt die vergleichbaren Leistungen auch im Referenzzeitraum erbracht wurden, z.B. eine Referenz, die am 1.1.2022 begann und am 01.07.2023 endete, wäre ausreichend) Jede angegebene Referenz muss diese Mindestbedingungen erfüllen, andernfalls wird sie nicht berücksichtigt. Es ist nicht erforderlich, dass jede einzelne Referenz die nachfolgenden Kriterien (6), (7) und (8) erfüllt, sondern die Kriterien Nr. (6), (7) und (8) können innerhalb von drei Referenzen gesamthaft nachgewiesen werden. Es reicht insoweit aus, wenn in den drei Referenzen zusammen die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllt werden: (6) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Sichere Systementwicklung für mobile Identitäten", (7) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Compliance zu eIDAS 2.0 und nationale eIDAS-Umsetzung", (8) Erfahrungen im Leistungsbaustein "Nutzbarkeit für sichere mobile Identitäten". Die in den Leistungsbausteinen genannten Methoden, Verfahren und Fachkenntnisse müssen mit einschlägiger Erfahrung durch die Angabe der drei Referenzen belegt werden. Der Nachweis von Erfahrung erfolgt in Form der Angabe des Kreuzes in einer Tabelle im Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" (Markierung des entsprechenden Feldes mit einem "x" ist ausreichend). Das konforme Befüllen der Tabelle verlangt, dass jede Zeile ein Kreuz erhalten muss, wohingegen jede Spalte/ Referenz wenigstens ein Kreuz erhalten muss. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist das Angebot mangels fachlicher Eignung auszuschließen.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Es ist das vorgegebene Formblatt "Eigenerklärungen und Nachweise" zu verwenden. Das Unternehmen muss nach ISO 27001 oder vergleichbar zertifiziert sein. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotseinreichung das Zertifikat als Kopie anzufordern und sich im Fall eines anderen Zertifikates als ISO 27001 den Nachweis der Vergleichbarkeit einreichen zu lassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB verwiesen, der wie folgt lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5.ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 3.200.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 03.09.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.108 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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