AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199ecc0f19e-18875692e0ed1bea) · Abgerufen am 04.08.2026 21:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/afa6f3ee-975f-4c11-a413-7f2c083e10a1/

Holzernte Forstamt Schildfeld 2026

Notice-ID: afa6f3ee-975f-4c11-a413-7f2c083e10a1 · Procedure-ID: c88c23b4-d194-4f0f-9136-c045fbec9a4c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Malchin
Veröffentlicht
16.10.2025
Frist (Submission)
17.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rahmen-Höchstwert
460.015 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Forstamt Schildfeld beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Teillos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 02.01.2026 bis 11.12.2026. Die Arbeiten finden ausnahmslos im Wald der Landesforstanstalt M-V statt. Leistungsorte sind die Reviere Vellahn, Kogel, Bengerstorf, Vierkrug und Greven des Forstamtes Schildfeld der Landesforstanstalt M-V. Die genaue örtliche Lage der Reviere kann unter www.wald-mv.de eingesehen werden.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2026
Ende
11.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).