(1) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (=abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Art und Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme und zum Ausführungszeitraum;
Mindestanforderungen an die Referenzen:
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- Eine Referenz muss Gleis- und Straßenbau beinhalten
- Eine Referenz aus dem innerstädtischen Bereich
- Eine Referenz aus dem Straßenbau für Schlottergleis
- Eine Referenz aus dem Straßenbau für das Gleisoberbausystem Rheda City
- Eine Referenz mit einem Auftragswert von mindestens 4 Mio. €
Die vorgenannten Anforderungen können auch in einer oder mehreren Referenzen erbracht worden sein.
(2) Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise: Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben, Erklärungen oder Nachweise (in Kopie)
- Bei Angebotseinreichung hat der AN etwaige Subunternehmer unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen zu benennen und die jeweiligen Verpflichtungserklärungen zu übermitteln.