AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 06:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/afd18716-2754-4358-8eba-b2f35f043e95/

Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)

Notice-ID: afd18716-2754-4358-8eba-b2f35f043e95 · Procedure-ID: 0901e4e3-1120-4b9f-9259-3dcb959110b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin
Veröffentlicht
06.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79419000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beabsichtigen, gemeinsam einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin oder ein Konsortium damit zu beauftragen, die Auswirkungen und ggf. notwendigen Anpassungen des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) zu untersuchen. Im Rahmen des Projekts sollen grundlegende Erkenntnisse für die gesetzlich vorgeschriebenen Evaluationen des Adoptionsvermittlungsgesetzes (§ 16 AdVermiG) und des Adoptionswirkungsgesetzes (§ 8 AdWirkG) ermittelt sowie in einem Evaluationsgutachten aufbereitet werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2022
Ende
31.10.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
30.11.2022

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).