AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 11:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/afd5969d-ee0b-47fc-8f99-ae170e8def9e/

Gewerk Treppenlifte

Notice-ID: afd5969d-ee0b-47fc-8f99-ae170e8def9e · Procedure-ID: 2423e790-6ff1-41e3-926f-d9a6953af74f

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Stammdaten

Auftraggeber
Schulverband Wiesentheid, Wiesentheid
Veröffentlicht
16.12.2025
Frist (Submission)
30.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45313100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Gewerk Treppenlifte umfasst unter anderem folgende Arbeiten:-1 Stück geradläufiger Plattformtreppenlift über 3 StufenLänge ca. 2 mPlattformgröße 0,9 x 1,25 m-1 Stück geradläufiger Plattformtreppenlift über 4 StufenLänge ca. 2,50 mPlattformgröße 0,9 x 1,25 m-1 Stück geradläufiger Plattformtreppenlift über 4 StufenLänge ca. 2,50 mPlattformgröße 0,8 x 1,25 m-1 Stück kurviger Plattformtreppenlift vom Erd- ins KellergeschossLänge ca. 6,00 m2 x 180° Kurven im SchienenverlaufPlattformgröße 0,8 x 1,25 mAusführung der barrierefreien Plattformtreppenlifte in Edelstahl,Befestigung mithilfe von Formrohrstützen,Option der Steuerung über bauseitigem Chipsystem.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.05.2026
Ende
05.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
25 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).