AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b0035c51-e976-4edd-8ee8-df0dbfff1f0f) · Abgerufen am 09.09.2026 18:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b0035c51-e976-4edd-8ee8-df0dbfff1f0f/

Videoproduktion und Contentaufbereitung - Rahmenvereinbarung über Konzeption, Produktion und Nachbereitung von Videoinhalten

Notice-ID: b0035c51-e976-4edd-8ee8-df0dbfff1f0f · Procedure-ID: 72a60cbf-c7b0-48ec-b698-ece42535d115

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesstiftung Bauakademie, Berlin
Veröffentlicht
24.06.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb (national)
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die Unterstützung der Bundesstiftung Bauakademie bei der Konzeption, Produktion und Nachbereitung von Videoinhalten für YouTube, Instagram und Website. Der Auftragnehmer entwickelt abgestimmte Konzepte, erstellt Drehpläne und realisiert bildstabilisierte Aufnahmen einschließlich O-Tönen und Kurzinterviews. Die Postproduktion umfasst die dramaturgische Verdichtung zu plattformgerechten Formaten, die Integration von Gestaltungselementen gemäß Corporate Design (u.a. Intro, Outro, Bauchbinden, ggf. Partnerlogos) sowie barrierearme Untertitel und Audiodeskription. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit beginnend am 01.08.2026 für zwei Jahre geschlossen werden. Die Auftraggeberin ist berechtigt, durch einseitige Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens am 30.04.2028 zugegangen sein muss, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um ein Jahr (maximal zweifache Verlängerung) zu verlängern.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Schreiben und Schneiden Filmproduktion GbR
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).