AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 09:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b018dfb8-0816-4309-a272-98ad4e2e71c9/

Coaching in der TK-BabyZeit App

Notice-ID: b018dfb8-0816-4309-a272-98ad4e2e71c9 · Procedure-ID: 123ba214-dbe3-40c4-9603-eaca93e7f54e

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Stammdaten

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
06.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85121270 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die TK möchte ihre Versicherten während und nach der Schwangerschaft in schwierigen Situationen und bei Belastungen bestmöglich unterstützen und die TK-BabyZeit-App um einen weiteren Service ergänzen. Nutzerinnen der App, die während der Schwangerschaft oder während des ersten Lebensjahres ihres Babys besonders belastet sind, sollen ein niederschwelliges Coaching-Angebot erhalten, um diese Belastungen (zB Ängste, Überforderung, Erschöpfung) gut kompensieren zu können. Das Coaching soll die jeweilige Situation thematisieren und Lösungsmöglichkeiten bzw. einen Umgang mit der Situation bzw. der Belastung, aufzeigen, die zu weniger Stress und Belastung bei der Frau führt.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
82 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).