AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av20ed06-eu) · Abgerufen am 20.10.2026 18:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b02a6d53-5d61-4ee1-8e60-033cc6b91ecd/

Stromlieferung an die SLP-Entnahmestellen der Technischen Universität München

Notice-ID: b02a6d53-5d61-4ee1-8e60-033cc6b91ecd · Procedure-ID: 8f3291fb-afaa-432f-8534-a66f40941b4b

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Stammdaten

Veröffentlicht
12.01.2024
Frist (Submission)
12.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der AG beabsichtigt die Stromversorgung für seine in Anlage SLV 1 zum Stromliefervertrag benannten SLP-Entnahmestellen der Technischen Universität München (im Weiteren: SLP-Entnahmestellen) durch den AN zu realisieren. Die derzeit bestehenden 101 SLP-Entnahmestellen werden auf Niederspannungsebene mit Strom versorgt (Anlage SLV 1). Der Jahresverbrauch wird je Lieferjahr 2025 und 2026 für alle SLP-Entnahmestellen auf insgesamt je 674.085 kWh geschätzt, wobei die Schätzung für das Rumpfjahr 2024 von einem Gesamtverbrauch der SLP-Entnahmestellen von 505.564 kWh ausgeht. Die Stromlieferung des AN an die SLP-Entnahmestellen soll in dem Zeitraum vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2026 erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
01.01.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Freistaat Bayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).