AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubau Polizeipräsidium Rheinpfalz Ludwigshafen, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Rheinland-Pfalz vertreten durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung -Niederlassung Landau-, vertreten durch die Niederlassungsleitung, Landau
- Veröffentlicht
- 11.12.2023
- Frist (Submission)
- 17.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen (LPH) 5-9 gem. § 55 HOAI für die Anlagengruppe 8 für den Neubau des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen (aufgrund Von Eigenleistungen teilweiser Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Ergänzt werden die Grundleistungen insbes. durch folgende Besondere Leistungen: - Zusammenstellung und Übergabe der anlagentechnischen Kenn-/Berechnungswerte für Energieausweis - Aufbereitung der anlagentechnischen Kenn-/Berechnungswerte - Zusammenstellung und Übergabe der anlagentechnischen bzw. beleuchtungstechnischen Kenn-/Berechnungswerte - Erstellung von Bestandsplänen unter Beachtung der LBB-Vorgaben - Überwachen Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen - Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare . Mit Vertragsschluss werden nur Leistungen der Leistungsstufe 2(LPH 5 und 6) beauftragt. Die weiteren Leistungen sollen bei Fortsetzung der Baumaßnahme stufenweise beauftragt (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht. .
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 MONTHS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.