AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Generalplaner Gewaechshaeuser
Stammdaten
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Freising, Freising
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 944.500 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
--------------------------------------------------- Das Staatliche Bauamt Freising ist in der Zeit vom 20.12.2024 bis einschl. 06.01.2025 nicht besetzt. In dieser Zeit können keine Anfragen gestellt oder beantwortet werden. Dieser Umstand wurde bei der Teilnahmefrist angemessen berücksichtigt. --------------------------------------------------- Generalplanerleistung Abbruch / Neubau Gewächshäuser. 1. Objektplanung-Gebäude, 2. Technische Ausrüstung, Maschinentechnik, KG 410, 420, 430, 470 und 480, 3. Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, KG 440-450, 4. Tragwerksplanung Abbruch. Bestandsgewächshaus mit Asbestbelastung Der Abbruch der Bestandsgewächshäuser ist Teil der Generalplanerleistung. Bei vorausgehender Schadstoffuntersuchung wurde in den Verkittungen der Gläser Asbest nachgewiesen. Eine Beteiligung des Gewerbeaufsichtsamtes ist erforderlich. BGF ca. 360 m² Neubau. Neubau eines Forschungsgewächshauses für die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Gewächshausanlage in Venlobauweise bestehend aus 4 Klimaabteilen, mit angeschlossenem Bereich in Holzbauweise mit Büro- Werkstatt- und Lagerflächen, 4 Klimakammern und Kühlraum. Ausführung als nicht öffentlich zugängliches Kulturgewächshaus.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 40 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.