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Generalsanierung Albert-Schweitzer-Realschule und Pestalozzi-Förderschule
Stadt Bruchsal · Bruchsal · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben0342 Maler- u. Tapezierarbeiten BA. 1 - 4 Albert-Schweitzer-Realschule🏆 Firma Hirsch GmbH · München
- Firma Hirsch GmbH · München
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Firma Hirsch GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Im Rahmen der Generalsanierung des Schulgebäudes Albert-Schweizer-Realschule fallen unter anderem, für die Bauabschnitte BA1 - BA 4 nachfolgende Maler-/Lackier- und Tapezierarbeiten an. BA 1 Tapezierarbeiten ca. 520 m2 Streichen Wände ca. 1.355 m2 Imprägnieren Sichtbetonflächen ca. 623 m2 Streichen GK-Decken ca. 498 m2 Imprägnieren Sichtbetondecken ca. 250 m2 Lackieren Stahlbauteile, Zargen ca. 30 St Lackieren Stahlbauteile, Geländer ca. 75 m Lackieren Holzbauteile, Deckenbalken ca. 370 m2 BA 2 Tapezieren ca. 1.045 m2 Streichen Wände 5.011 m2 Streichen GK-Decken 1.307 m2 Lackieren Stahlbauteile, Zargen ca. 72 St Lackieren Stahlbauteile, Geländer ca. 25 m Lackieren Holzbauteile, Deckenbalken ca. 387 m2 BA 3 Tapezieren ca. 1.730 m2 Streichen Wände 5.188 m2 Streichen GK-Decken 1.448 m2 Lackieren Stahlbauteile, Zargen 75 St Lackieren Stahlbauteile, Geländer ca. 14 m Lackieren Holzbauteile, Deckenbalken ca. 552 m2 BA4 Streichen Wände ca. 551 m2 Streichen GK-Decken ca. 363 m2 Lackieren Stahlbauteile, Zargen ca. 20 St Ausführungszeitraum Gesamtmaßnahme 07.05.2025 - 27.05.2030 Maler-/Lackier- und Tapezierarbeiten (unter Vorbehalt) BA 1: 20.08.2026 - 16.09.2026 Weitere Bauabschnitte, alle Gewerke abgeschlossen und abgenommen BA 2: 20.11.2026 - 16.06.2028 BA 3: 29.05.2028 - 16.11.2029 BA 4: 30.10.2029 - 27.05.2030 Keine losweise Vergabe!
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gewichtung Zuschlagskriterium: 100 % Preis 100 %Preis
100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 87 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Firma Hirsch GmbHZuschlagswert 272.097 €1 Veröffentlichung
- 21.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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