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Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages mit dem Titel „Erstellung eines Leitfadens - Wegweiser für inklusives Planen und Kommunizieren“ mit begleitendem Beteiligungs- und Sensibilisierungsprozess. Inhalt des Vertrages ist die Erstellung eines Leitfadens, eines Informationspapiers sowie eines Online-Auftritts auf der Hamburg Webseite zum Thema „Inklusives Planen und Kommunizieren“ mit begleitendem Beteiligungs- und Sensibilisierungsprozess. Der Erstellungsprozess, als wichtige Sensibilisierungsmaßnahme, und die Endprodukte sollen die Kompetenzen der Planenden (Fachbehörden und Bezirke) im Bereich Planen und Kommunizieren langfristig stärken und dazu führen, dass inklusive Belange früh-zeitig in Stadtentwicklungsprozesse integriert werden. Langfristig sollen städtische Lebensbereiche geschaffen werden, welche die freie Entfaltung sowie soziale Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Auftrag zur Erstellung eines Leitfadens "Wegweiser für inklusives Planen und Kommunizieren" inklusive Informationspapier und Online-Auftritt.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, zur Angebotsabgabe oder zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 GWB; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung, zur Angebotsabgabe oder zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3. Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen: 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB. 30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 217.000 €2 Veröffentlichungen
- 23.10.2024 Original-Veröffentlichung
- 23.10.2024 Aufgrund von neuen Informationen, welche allen Teilnehmen zur Verfügung stehen müssen, ist eine Verlängerung der Abgabefrist von Teilnahmeanträgen nötig geworden. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Zuschlagswert 212.947 €1 Veröffentlichung
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