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Fachinformationen zum Innovationsgeschehen und zur Innovationsförderung: Regionales Infor-mationssystem Online (RISO) und Programm-Monitoring (PROMO)
Bundesministerium für Bildung und Forschung · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Der Auftragnehmer (AN) unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der strategischen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Fachinformationssysteme RISO und PROMO. Ziel dabei ist insbesondere, den Nutzen der Systeme für die förderpolitische Arbeit im BMBF zu bewerten, weitere Potenziale der Systeme herauszuarbeiten sowie Synergien mit anderen Initiativen des Bundes zu analysieren und zu heben. Der AN setzt sich dafür ein, neue Nutzergruppen (im BMBF sowie darüber hinaus) für die Fachinformationssysteme RISO und PROMO zu erreichen: Der AN übernimmt die fortlaufende Pflege und Betreuung der Fachinformationssysteme RISO und PROMO im Rahmen der Vertragslaufzeit. Dies beinhaltet insbesondere die technische Betreuung und Weiterentwicklung der Datenbanken inklusive der regelmäßigen Wartung von Software- und Hardware-Komponenten sowie die fortwährende Aktualisierung des Datenbestandes sowie die Qualitätssicherung. Der AN nutzt die Fachinformationssysteme RISO und PROMO eigenständig und erstellt auf Anfrage des BMBF spezifische Auswertungen hinsichtlich der Entwicklung der Förderlandschaft von Bund und Ländern sowie der regionalen Innovationsdynamik. Der AN übernimmt die konzeptionelle Planung sowie die technische Umsetzung der Integration der Fachinformationssysteme RISO und PROMO in das BMBF Datenlabor.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Gesucht wird ein Auftragnehmer zur strategischen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Fachinformationssysteme RISO und PROMO für das BMBF.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2028
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 06.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.Zuschlagswert 3.255.632 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 185 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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