AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 16:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b08a49b8-cdd6-460b-9b5c-3eb2d32c33fc/

Belieferung der Grund- und Mittelschulen in Friedberg mit Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2024/25

Notice-ID: b08a49b8-cdd6-460b-9b5c-3eb2d32c33fc · Procedure-ID: 6cdb7465-95ed-4e28-8f78-ddf9870fafbf

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Friedberg, Friedberg (Bayern)
Veröffentlicht
19.04.2024
Frist (Submission)
21.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Schulen in Friedberg, namentlich die Mensa der Mittelschule Friedberg und Theresia-Gerhardinger-Grundschule, die Grundschule Friedberg Süd, die Grundschule Stäzling und die Johann-Peter-Ring-Grundschule Ottmaring, sind mit Mittagsverpflegung zu beliefern ab dem Schuljahr 2024/25. Es ist ausschließlich Warmanlieferung (cook & hold) vorgesehen und möglich. Täglich sind 2 Menülinien anzubieten, eine davon vegetarisch (ovo-lacto).

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
10.09.2024
Ende
30.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern; Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).