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Umbau und Erweiterung IGS Süd, Langenhagen
Stadt Langenhagen · Langenhagen · Niedersachsen
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Beschreibung
Die Stadt Langenhagen beabsichtigt den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung durch Neubauten der bestehenden Brinker Schule an der Angerstraße 12 in 30851 Langenhagen. Im ersten Bauabschnitt werden das Gebäude Forum (3.086 m² BGF), die Sekundarstufe 1 (10.184 m² BGF), die Dreifeldsporthalle (3.020 m² BGF) und die Heizzentrale gebaut. Im zweiten Bauabschnitt erfolgen die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Forum: 2-geschossiger rechteckiger Baukörper mit Hauptküche und Mensa sowie zwei Lehrküchen, Aula und Musikräumen; Sekundarstufe 1: 5-zügige Grundschule als dreigeschossiger Bau mit zentralem Innenhof, Lernhäfen mit angrenzenden Klassen- und Differenzierungsräumen, sowie Lehrerstationen und Sanitärkerne; das Gebäude teilt sich in zwei Brandabschnitte mittels innerer Brandwand; 3-Feld-Sporthalle: Schul- und Vereinssporthalle; Umkleide- und Nasszellenbereich, sowie übrige Nebenräume im EG; Technikbereich, sowie Multifunktions- und Theorieraum im 1. OG; Tribünenbereich über die gesamte Sporthallenbreite im 1. OG oberhalb der Geräte-, Regieräume und Hausanschlussraum Heizhaus: Heizzentrale mit ca. 670 kW; über Heizzentrale werden zukünftig auch die Bestandsgebäude mit Wärme versorgt
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung der IGS Süd in Langenhagen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).// Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen (Siehe auch Formblatt 216_Verzeichnis vorzulegender Unterlagen). // Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 // Bitte auch Hinweise unter “Zusätzliche Angaben“ (5.1.6) beachten.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
: 1. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A) / Betriebshaftpflichtversicherung; Deckungssumme mind. EUR 3 Mio. jeweils für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf EUR 10 Mio. erhöht werden können. (Siehe auch Formblatt 216_Verzeichnis vorzulegende Unterlagen)
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Eignungsanforderung
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A). // Mindeststandard: Mindestumsatz in Höhe von: 115.000,- € (Netto )durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr.[AC3.1] // Hinweise zu Ziff. 2: a) Als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel: Veröffentlichung im Jahr 2020: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2017, 2018 und 2019); b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen. // Hinweise zu Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A). b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2 (Siehe auch Formblatt 216_Verzeichnis vorzulegende Unterlagen). c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen. (durchschnittlicher(gemittelter) Umsatz pro Geschäftsjahr des NU: min 29.000, - € (Netto)). // Bitte auch Hinweise unter “Zusätzliche Angaben“ (5.1.6) beachten.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
3. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A. Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen. // 4. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen. //
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A). // Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzobjekte.[TH4.1] // Hinweise zu Ziff. 1.: a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens netto 34000 € (Netto) haben. b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Bauleistungen. // 2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (entsprechend § 6a EU Nr. 3g VOB/A); // Mindeststandard: mindestens (bitte festlegen anhand der: Vorbepreisung, dem Gewerk und der Marktlage- immer gewerkebezogen!) gewerbliche Arbeitnehmer in jedem Geschäftsjahr. // Hinweise zu Ziff. 2: a) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen. b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen (siehe auch Formblatt 216_ Verzeichnis vorzulegende Unterlagen). //
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Nachunternehmer-Anteil
6. Nachunternehmer: a) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 bis 4.; Verpflichtungserklärung und Erklärung/Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften u.a. (vergl. Vergabeunterlagen). b) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle): keine oder Mindeststandard: (3) vergleichbare Referenzobjekte 3// Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens 50% des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen. (Beispiel: Übertragene Leistung an NU: 200.000,- € netto = Referenz: NU: 100.000,- € netto) // Bitte auch Hinweise unter “Zusätzliche Angaben“ (5.1.6) beachten.
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Nachunternehmer-Anteil
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; – mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehen unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
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3 Veröffentlichungen
- Frist 17.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 16.01.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 21.02.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Zuschlag oeffentlichevergabe.de
Vergabeergebnis — Auftrag wurde erteilt oder Verfahren beendet.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
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Preiseinschätzung
Basierend auf 256 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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