AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 18:36 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b0b7892d-cf33-4458-a448-49a94eb57edb/

Verwertung von kontaminierten Boden (gefährlicher Abfall) aus dem Projekt Netzknoten BSO

Notice-ID: b0b7892d-cf33-4458-a448-49a94eb57edb · Procedure-ID: 52effce6-bb66-4e04-b2a8-c9e0976e9fcf

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stromnetz Berlin GmbH, Berlin
Veröffentlicht
25.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Im Rahmen der Baumaßnahme BSO ist kontaminierter Bodenaushub gemäß des Abfallschlüssels nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) 170503* angefallen und wurde in Haufwerken am Abfallentstehungsort zusammengefasst. Es handelt sich um 16 Haufwerke mit einer ca. Gesamtmenge von 16.000 t. Die gesamte Menge wird als 170503* gemäß der aktuell gültigen Fassung der Ersatzbaustoffverordnung eingestuft. Gegenstand der angefragten Leistung ist die fachgerechte Entsorgung (Verwertung) des angefallenen Aushubmaterials. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer in einer zugelassenen technischen Anlage zu behandeln und entsprechend der behördlichen Zuweisung ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Auflistung der einzelnen Analysen befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).