AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 06:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b0d6332d-7edf-4ed0-bca8-dddeb5182c2e/

Beschaffung einer Verwaltungssoftware für die Kindertagesbetreuung der Stadt Neuwied

Notice-ID: b0d6332d-7edf-4ed0-bca8-dddeb5182c2e · Procedure-ID: 7ba8f71e-e2be-41c0-aabe-6272b3113393

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Neuwied, Neuwied
Veröffentlicht
27.09.2025
Frist (Submission)
28.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48219300 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenen Auftrages ist die Miete einer webbasierten Kindertagesbetreuungssoftware und der Betrieb dieser Software als SaaS-Lösung zum Einsatz bei der Stadt Neuwied im Bereich des Jugendamtes, Abteilung für Kindertagesbetreuung im Verwaltungsbereich, aber auch innerhalb der Kindertagesstätten unter kommunaler Trägerschaft. Die Anwendung bezüglich der Platzvergabe soll allerdings für alle 36 Kitas bzw. auch deren Trägern/Verwaltungen sowie die Eltern der Kinder in den entsprechenden Kitas, aber auch im Bereich der Kindertagespflege erfolgen. Die Kindertagesbetreuungssoftware muss modular aufgebaut und deutschsprachig sein. Der Betrieb und der Standort der Server müssen in Deutschland sein.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).