AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXUAYYDDYDW84NC7/documents) · Abgerufen am 04.10.2026 04:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b0ec1355-42be-4c7c-b091-9f7ec5b0bf4a/

Grundschule Waldschule, Salzgitter-Bad - Trockenbau- und Tischlerarbeiten

Notice-ID: b0ec1355-42be-4c7c-b091-9f7ec5b0bf4a · Procedure-ID: f8883e78-7690-4a7a-9311-03e6c10a996b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Salzgitter, Salzgitter
Veröffentlicht
17.09.2026
Frist (Submission)
21.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45324000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bau von ca. 320 m2 Metallständerwänden sowie zusätzlich ca. 160 m2 in F30-AB-Qualität und zusätzlich ca. 180 m2 imprägniert. Ca. 80 m2 Nischenverkleidungen, 22 Türöffnungen inkl. Stahlzarge und stumpf schließende Holztürblätter. Ca. 910 m2 Akustikdecken davon ca. 120 m2 eingefärbt. Ca. 110 m GK Friese. Ca. 620 m2 Mineralwolle Auflagen. Ca. 70 m2 Streulochdecken. Ca. 115 m Innenfensterbänke Tiefe ca. 500 mm und ca. 410 m Fußleisten aus beschichteten Massivholz.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.12.2026
Ende
26.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
48 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).