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Konzeption und Durchführung von Schulungen für Beschäftigte mit administrativen und fachlichen Aufgaben im Beteiligungsmanagement sowie Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Bund finanziert außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen zu einem maßgeblichen Anteil und muss sich dabei für die Verwendung von Steuermitteln verantworten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) mit seinen Dienstsitzen in Bonn und Berlin entsendet daher BMFTR-Beschäftigte als Vertreterinnen und Vertreter (Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Aufsichtsgremien) in die Aufsichtsgremien der durch das BMFTR grundfinanzierten Forschungseinrichtungen unterschiedlicher Rechtsform, um die rechtmäßige, ordnungsgemäße und wirtschaftliche Geschäftsführungstätigkeit sowie die Verfolgung des im Gesellschaftszweck manifestierten Bundesinteresses zu überwachen. Neben den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in den Aufsichtsgremien begleiten auch Beschäftigte in den beteiligungsführenden Referaten die Bundesbeteiligungen und die geförderten Wissenschaftseinrichtungen im Geschäftsbereich. Der Auftragnehmer soll den betroffenen BMFTR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das notwendige haushalts-, zuwendungs- und gesellschaftsrechtliche Wissen durch Konzipierung und Durchführung von Schulungen vermitteln bzw. vorhandene Kenntnisse vertiefen. Die Durchführung der Schulungen soll begleitend evaluiert werden. Die Gesamtkonzeption und Durchführung der Schulung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, da die Schulung durch wissenschaftsspezifische Elemente aus der Praxis der Beteiligungsführung des Auftraggebers ergänzt werden soll.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 50% 50 %Preis
Beschreibung: Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
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Qualitätskriterium 50% 50 %Qualität
K1. Qualität des Konzepts zur Verfahrensweise zur Erstellung eines Schulungskonzeptes und Durchführung der Schulungen (siehe Ziffer A. III. 1 der Leistungsbeschreibung) (70%); K2. Qualität des Konzepts zur methodischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Schulungen (siehe Ziffer A. III. 2 der Leistungsbeschreibung) (30%)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft1 Veröffentlichung
- 16.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 255 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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