AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 07:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b0fdee01-30be-4493-9375-d476fe85e7fa/

EFRE BePo Fachplanung Waermeversorgung

Notice-ID: b0fdee01-30be-4493-9375-d476fe85e7fa · Procedure-ID: 07e2ddec-3e38-4b73-99c5-f94756a9ad89

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatl. Bauamt München 1, München
Veröffentlicht
03.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321200 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Maßnahmennummer: B13H C032010010 Maßnahmenbezeichnung: EFRE BePo Energetische Sanierung U-Geb. Fachplanung Technische Ausrüstung: Teilmaßnahme 2 Wärmeversorgungsanlagen - Ingenieurleistung Umbau / Erweiterung / neue Herstellung - Planung der Umstellung von der Wärmeversorgung (Gas) auf Fernwärme - Planung der Fernwärmeübergabestation - Planung der Anpassung der Heizungsunterstationen und der Warmwasserversorgung in den einzelnen Gebäuden - Hydraulischer Abgleich Heizung aller Gebäude (ca. 1500 Wärmeverbraucher) - Planungsleistung nach dem Leistungsbild der HOAI Lph. 1-3 und Lph. 5-9 - Kostenobergrenze Gesamtmaßnahme: 2.960.000 Euro brutto

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2026
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).