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Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Gotha Süd, 4. BA; Los 5 - Ausgleichsmaßnahmen intern / Ersatzmaßnahme E3
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen) · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Angebote bis 23.09.2026, 09:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
LOS 5 – Ausgleichsmaßnahmen intern | Ersatzmaßnahme E 3 – Allee Hauptfriedhof - Ausgleichsmaßnahmen intern: Pflanzung von: • 28 Stück Hochstämmen • 6.500 Stück Sträuchern • 29.000 m² Ansaat - Ersatzmaßnahme E 3 – Allee Hauptfriedhof: Pflanzung von • 49 Stück Hochstämmen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Ausgleichsmaßnahmen (Pflanzung von Bäumen, Sträuchern, Ansaat) und eine Ersatzmaßnahme (Pflanzung von Bäumen).
- Die Leistung ist in einem Los zusammengefasst.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Die Ausführung erfolgt in Gotha.
Die Ausschreibung betrifft die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen der Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Gotha Süd.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Eintragungen im Berufsregister vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind über die Eigenerklärung hinaus folgende Nachweise zu erbringen: - Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte), - Eintragung in Industrie- und Handelskammer (IHK), - Gewerbeanmeldung, sofern das Unternehmen eintragungspflichtig ist. . Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise bzw. Erklärungen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
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Eintragung Handelsregister
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist über die Eigenerklärung hinaus folgender Nachweis vorzulegen: - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein. . Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese/r Erklärung/Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot ist eine verbindliche Erklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR bei Personenschäden und 2,5 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden je 2-fach maximiert oder alternativ eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist über die Eigenerklärung hinaus folgender Nachweis einzureichen: -- gültiger Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Police) oder Kopie desselben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. . Bei Bietergemeinschaften ist die vorgenannte Eigenerklärung zum Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Falls ein Unterauftragnehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit die Erklärung für den Unterauftragnehmer in voller Höhe zu erbringen; alternativ genügt die verbindliche Erklärung des Versicherers über die Erhöhung der bestehenden auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der o.g. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung von dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft, vom Unterauftragnehmer als auch von den ausländischen Bewerbern zu erbringen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation zu erbringen. . Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (sofern nicht beitragsbefreit) vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist über die Eigenerklärung hinaus folgender Nachweis folgendes beizubringen: a) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen oder Kopie derselben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. b) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit betragspflichtig). c) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG. d) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. . Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um ein Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung die Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
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Gesamtjahresumsatz
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen vorzulegen. . Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren (2021-2025) vorzulegen. Als vergleichbar werden Referenzen bewertet, die folgende Kriterien erfüllen: - Pflanzleistungen Der Nachweis zur Eignung kann über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen: mindestens 3 Referenzen, mit folgenden Angaben: - Ansprechpartner; - Art der ausgeführten Leistung; - Auftragssumme; - Ausführungszeitraum; - stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; - stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; - Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); - ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; - ggf. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese/r Erklärung/ Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
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Durchschnittliche Personalstärke
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) getrennt nach Führungskräften (Dipl.-Ing. / Master / Bachelor) sowie technischen und verwaltungsmäßigen Mitarbeitern vorzulegen. . Der Nachweis zur Eignung kann auch über den vorläufigen Nachweis der Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 VHB Bund (liegt den Vergabeunterlagen bei) oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder über die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Sofern es sich um das Angebot einer Bietergemeinschaft handelt, ist diese Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Ausländische Bieter müssen die/den entsprechende/n Erklärung/Nachweis vorlegen, die/der mit der geforderten Angabe vergleichbar ist. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte/ Nachweise ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Beleg der Eigenerklärung Nachweise sowie weitere Erklärungen/ Nachweise anzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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