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Vergabe Linienbündel Donnersbergkreis
Landkreis Alzey-Worms · Alzey · Rheinland-Pfalz
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Beschreibung
Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 01.01.2027 für das VRN-Linienbündel Donnersbergkreis einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar und der Wirtschaftsregionen Vorderpfalz und Rheinhessen wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer aus-reichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen un
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
- Angemessene Arbeitsbedingungen
„Der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern, der Kreis Kusel, der Kreis Alzey-Worms und der ZÖPNV beabsichtigen als zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 01.01.2027 für das VRN-Linienbündel Donnersbergkreis einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH — beide B1 3-5, 68159 Mannheim — führt gem. § 7 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 4 NVG als Vergabestelle die Vergabe im Namen seiner Verbandsmitglieder durch.“
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 19 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Reisedienst Krauss & Wolff Reisen GmbH1 Veröffentlichung
- 28.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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