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Niederspannungsmanagementsystem
EAM GmbH & Co KG · Kassel · Hessen
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Beschreibung
Die EAM Netz GmbH (nachfolgend „ENM“) ist ein mittelständischer Strom- und Gasverteilnetzbetreiber. Das ENM-Netzgebiet umfasst eine geografische Fläche von mehr als 11.500 Quadratkilometern und erstreckt sich über weite Teile Hessens sowie über Südniedersachsen, Teile von Ostwestfalen, Westthüringen und seit April 2014 auch über Teile des Landkreises Altenkirchen in Rheinland-Pfalz. ENM versteht sich als Unternehmen mit regionalem Bezug. Die ENM beabsichtig den Kauf eines Niederspannungsmanagementsystems. Ausgeschrieben wird die Lieferung und Bereitstellung eines Systems, das den Auftraggeber bei der netzorientierten Steuerung in der Niederspannung unterstützt, insbesondere im Zusammenhang mit den gesetzlichen Anforderungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Einspeiseanlagen gemäß § 14a EnWG sowie zur Durchführung von Steuerbarkeitsprüfungen in der Niederspannung. Der Leistungsumfang umfasst ein Einführungsprojekt einschließlich der erforderlichen Systembereitstellung und ‑integration sowie den anschließenden Betrieb des Systems. Eine Übersicht der funktionalen Leistungen sowie Anforderungen finden Sie in den Teilnahmeunterlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die EAM Netz GmbH, ein mittelständischer Strom- und Gasverteilnetzbetreiber, schreibt die Lieferung und Bereitstellung eines Niederspannungsmanagementsystems aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb verwiesen. Die Unterlagen sind unter https://www.eam.de/ueber-uns/aktuelle-ausschreibungen/ genannten Link abrufbar.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 105 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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