AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/b166a14c-2fa6-4382-806b-2be307092fb6) · Abgerufen am 18.08.2026 21:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b166a14c-2fa6-4382-806b-2be307092fb6/

CCCXXXIII-2-2025-BM-An der Wiese-Elektroanlagen Es wird um ein Angebot für das Gewerk Elektrotechnik gebeten.

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Stammdaten

Auftraggeber
Wohnbau Mainz GmbH, Mainz
Veröffentlicht
01.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.074.657 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Projektbeschreibung Die Wohnbau Mainz GmbH errichtet auf einem unbebautem Grundstück 8 Wohnhäuser mit 73 Wohnungen und teilunterkellerter Tiefgarage mit 58 Stellplätzen unter den Gebäuden A und B. Das tiefe Baufeld grenzt an ein Wohngebiet und ist zweiseitig von Feld umschlossen. Es kann von einer Seite über die Straße An der Wiese angedient werden. Es wird um ein Angebot für das Gewerk Elektrotechnik gebeten. Leistungen, die unter anderem anzubieten sind: Elektroanlagen für 8 Wohnhäuser mit 74 Wohnungen + Tiefgarage mit 58 Parkplätzen + Außenanlagen Einzureichen sind LV mit Preisen, Formblätter. Ausführungsbeginn: 01.05.2026 Ausführungsende: 31.10.2027

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
31.10.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ETEOM GmbH
Vertragsabschluss
28.11.2025
Zuschlagsentscheidung
17.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).