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Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Zweifeldsporthalle in 67574 Osthofen - Trockenbauarbeiten
Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau · Osthofen · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTrockenbauarbeiten🏆 KAEFER Deutschland Pro Services GmbH · Weiterstadt
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Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Wonnegau errichtet in der Stadt Osthofen auf dem Gelände östlich der Wonnegauhalle den Neubau der fünfzügigen Seebachgrundschule und eine Zweifeld-Sporthalle. Der Schulneubau ist als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude in Massivbauweise geplant. Daran anschließend wird der Turnhallenneubau ebenfalls als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude mit Hallenteil, in Massivbauweise errichtet. Die Dachausbildung beider Gebäude erfolgt als Flachdach, bzw. leicht geneigtes Dach mit umlaufender Attika. Die Gebäudeabmessungen des zweiflügligen Schulneubaus betragen ca. 53,65 x 59,35 m, OK Attika ca. 8,20m ü. OKFF EG, die des Turnhallenneubaus ca. 30,70 x 46,35 m, OK Attika ca. 9,80 m ü. OKFF EG. Das Baufeld liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes (Wasserschutzzone IIIb). Die Zufahrt zum Baustellenbereich erfolgt über die Wonnegaustraße und die Baustraße östlich der Kindertagesstätte, die Abfahrt über den Festplatz auf die Herrnsheimer Straße.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 Informations- und Wartepflicht GWB (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 33 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KAEFER Deutschland Pro Services GmbHZuschlagswert 519.964 €1 Veröffentlichung
- 28.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 3.796 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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