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Traktor mit Anbaugeräten und Zubehör für den Kommunaleinsatz
Gemeinde Fröhnd · Fröhnd · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 03.11.2026, 10:00 Uhr (noch 17 Tage)
Beschreibung
Die Anschaffung dient der Erfüllung folgender Aufgaben im urbanen Umfeld der Gemeinde: - Transport - Winterdienst - Mähen, Mulchen - Frontladerarbeiten Traktor der Leistungsklasse 150 PS in kompakter Bauweise mit 4-Zyl.Motor- und durchgehendem Fahrzeug-Rahmen, sowie Ausrüstung mit Frontanbauplatte Gr. 3, Frontzapfwelle und Frontlader. Frontauslegermähgerät für den Mulch-/Mäheinsatz zum Anbau an Traktor, Antrieb über Frontzapfwelle, elektrisch 12 Volt, Frontanbauplatte Gr. 3. Streuautomat für den kommunalen Winterdienst mit einem Behältervolumen von rund 1,8 m³ zum Anbau an Traktor/Kommunaltraktor im Heck-Drei-Punkt. Schneepflug mit einer Räumbreite von 2.590 mm bei 36 Grad Schrägstellung, sowie eine Schürfleistenlänge von 3.200 mm. Anbau an Frontanbauplatte Gr. 3. Weitere Zusatzgeräte zur Ausrüstung des Traktors, u.a. Transportwanne mit hydraulischer Kippfunktion, Frontlader-Werkzeuge, Schneeketten. Die Lieferung von Ersatzteilen muss dem Auftraggeber über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Auslieferung gewährleistet sein (K.O.-Kriterium). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines 150 PS Traktors mit Frontlader, Frontzapfwelle und Frontanbauplatte Gr. 3.
- Lieferung von Anbaugeräten wie Frontauslegermähgerät, Streuautomat (1,8 m³), Schneepflug (2.590 mm Räumbreite) und Transportwanne.
- Mindestens 10 Jahre Ersatzteilversorgung ab Auslieferung ist ein zwingendes Kriterium.
- Offenes Vergabeverfahren für die Lieferung von Fahrzeugen und Zubehör für den kommunalen Einsatz.
Die Gemeinde Fröhnd schreibt die Anschaffung eines kommunalen Traktors mit einer Leistung von 150 PS sowie diversen Anbaugeräten für Transport, Winterdienst, Mähen und Frontladerarbeiten aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 Pkt.
Bewertung mit 70 Punkten
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Qualität 20 Pkt.
Verfügbarkeit von Ersatzteilen
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Qualität 5 Pkt.
Reaktionszeit während der Arbeitszeiten
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Qualität 5 Pkt.
Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 17 Tage
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1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 117 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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