AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Modernisierung der Oberschule Uchte - Fachplanungsleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Nienburg/Weser, vertreten durch die Samtgemeinde Uchte, Uchte
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
- Frist (Submission)
- 05.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Landkreis Nienburg/Weser plant die umfassende Modernisierung der Oberschule Uchte. Der Schulcampus umfasst mehrere Gebäudetrakte aus den 1930er- und 1960er-Jahren. Im der Rahmen der Gesamtmaßnahme sollen unterschiedliche Umsetzungsvarianten untersucht werden, darunter die Sanierung und Umstrukturierung des Bestandes sowie Teilrückbau mit Neubau. Die Nutzfläche soll von derzeit ca. 6.000 m² auf etwa 4.000 m² reduziert werden. die Umsetzung erfolgt abschnittsweise im laufenden Schulbetrieb bis voraussichtlich 2031. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung zur Entwicklung und Bewertung energetischer Konzepte für Bestands- und Neubauanteile. Die Leistungen umfassen insbesondere die Erstellung von Wärme- und Energiebilanzen, energetischen Nachweisen sowie die Bewertung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Variantenuntersuchung und die weitere Planung der Gesamtmaßnahme.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.12.2026
- Ende
- 31.05.2031
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.