AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=787170) · Abgerufen am 10.08.2026 10:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b1b45478-c93d-4dd1-a14c-efc567fe5f82/

Rahmenvereinbarung IT Dienstleistungen - Los 5 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren

Notice-ID: b1b45478-c93d-4dd1-a14c-efc567fe5f82 · Procedure-ID: 6748ca3f-7391-4dc5-b00a-0e313cb433c9

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
14.07.2025
Frist (Submission)
10.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
42.016.807 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gesamtleistung ist in fünf Fachlose aufgeteilt, die jeweils eigenständiges vergeben werden: - Los 1 - Beratung Architektur, Entwicklung von Softwarestandards - ZIB 21.25 - 0171/24/VV : 1 - Los 2 - Beratung Konzepte - ZIB 21.25 - 0171/24/VV : 2 - Los 3 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren - ZIB 21.15 - 0171/24/VV : 3 - Los 4 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren - ZIB 21.15 - 0171/24/VV : 4 - Los 5 - Entwicklung und Pflege Fachverfahren - ZIB 21.15 - 0171/24/VV : 5

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
161 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).