AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 18:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b1ce9ee0-3ed3-4f0c-9d6a-2e9df9d140f6/

(vergA) Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs

Notice-ID: b1ce9ee0-3ed3-4f0c-9d6a-2e9df9d140f6 · Procedure-ID: 8b45b65f-4276-460c-9d2a-7233fe735fce

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesdruckerei GmbH, Berlin
Veröffentlicht
23.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
456.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Corporate Design (CD) und Markenportal-Pflege (digitale Dokumentation der CD-Richtlinien auf Basis des Tools Frontify) für den Auftraggeber. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungen zur Weiterentwicklung des bestehenden Corporate-Design-Systems sowie zur Pflege und Weiterentwicklung des Markenportals. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Dokument II.3) entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.12.2025
Zuschlagsentscheidung
12.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).