AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open-House-Verfahren des Entsorgungsverband Saar
Stammdaten
- Auftraggeber
- Entsorgungsverband Saar, Saarbrücken
- Veröffentlicht
- 01.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Einzelvergabe
- CPV-Code
- 90513900 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Hinweis: Die Einreichung der Zulassungsanträge ist an folgende Mail-Adresse einzureichen: Openhouse-Nassschlammverwertung@evs.de . Der Entsorgungsverband Saar (im folgenden EVS) ist ein sondergesetzlicher kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Aufgaben des EVS sind die überörtliche und örtliche Abfallbewirtschaftung sowie die überörtliche Abwasserbeseitigung. Das Verbandsgebiet ist das Bundesland Saarland. Mitglieder des EVS sind alle Städte und Gemeinden des Saarlandes. Bestandteil dieser Dienstleistung ist die stoffliche (landwirtschaftliche) Verwertung von stabilisiertem Nassschlamm von verschiedenen Kläranlagen im Saarland nach der „Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung - AbfKlärV)“ und der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)“ in der zum Zeitpunkt der Ausbringung jeweils gültigen Fassung. Die stoffliche Verwertung des Nassklärschlamms muss als Auf- oder Einbringen auf oder in einen Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung erfolgen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.