AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19812308418-c03c40f0a41df21) · Abgerufen am 04.10.2026 22:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b1db936a-6f4b-4767-a206-7e07486ab1e1/

V 34-25 S31/S32 Projektsteuerung

Notice-ID: b1db936a-6f4b-4767-a206-7e07486ab1e1 · Procedure-ID: fcf433b1-c24b-475e-9b94-02824a2e3eee

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Karlsruhe
Veröffentlicht
17.07.2025
Frist (Submission)
18.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Projektsteuerungsleistungen für den Bau einer niveaugleichen zweigleisigen und elektrifizierten Abzweigstelle von der DB-Strecke 4000 und Anschluss an das vorhandene Stadtbahnnetz gemäß den Anforderungen des AHO Heft Nr. 9 in den Projektstufen 1 bis 2. Neben den Grundleistungen der Projektsteuerung sind besondere Leistungen, wie die Begleitung von Genehmigungsverfahren und die Unterstützung bei der Beantragung und Abwicklung von Fördermitteln vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.11.2025
Ende
30.06.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).