AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der Kontrollbeschäftigten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) mit einer Schutzweste
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Köln
- Veröffentlicht
- 30.05.2026
- Frist (Submission)
- 20.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 35113400 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
- Branche
- Textilien & Arbeitsschutz
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 96 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 9 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.