AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 00:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b1e978d6-599f-4332-b02c-425cefe111b8/

Rahmenvereinbarung zur Ausstattung der Kontrollbeschäftigten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) mit einer Schutzweste

Notice-ID: b1e978d6-599f-4332-b02c-425cefe111b8 · Procedure-ID: fa5eacf6-0422-4855-af81-38b97b56f129

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Köln
Veröffentlicht
30.05.2026
Frist (Submission)
20.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35113400 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist eine Rahmenvereinbarung mit der maximalen Abrufmenge von 1.300 Schutzwesten (davon 939 Schutzwesten garantierte Mindestabnahmemenge (= voraussichtliche Abrufmenge)). Die Vermessung des Bestandspersonals (aktuell 939 Kontrollbeschäftigte) erfolgt nach Zuschlagserteilung. Das Erstabrufvolumen liegt bei 626 Schutzwesten vsl. im Jahr 2027, inklusive Zubehör. Das restliche Drittel der Mindestabnahmemenge der Schutzwesten wird vsl. im Jahr 2028 abgenommen. Die Rahmenvereinbarung enthält einen Beauftragungsvorbehalt (Abrufe erfolgen auf Basis von Einzelaufträgen). Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen, welche über den mit Zuschlagserteilung beauftragten Mindestabruf von 939 Schutzwesten hinausgeht, wird für den Auftraggeber nicht begründet. Die Vertragslaufzeit beträgt (vier) 4 Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils zwei Jahre, sofern der Auftraggeber diesen nicht mindestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt.

Vertragslaufzeit

Periode
96 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
9 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).