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ROV/PFV (HYKA, HYSO)
GASCADE Gastransport GmbH · Kassel · Hessen
Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Die GASCADE Gastransport GmbH plant in den nächsten Jahren die Durchführung von zwei (2) Bauvorhaben. Dazu werden Ingenieurleistungen für die Erstellung von Unterlagen und Durchführung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren benötigt. Im Bauvorhaben "HYKA" werden Ingenieurleistungen für ein Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren benötigt. Im Bauvorhaben "HYSO" entfällt das Raumordnungsverfahren, somit werden nur Ingenieurleistungen für ein Planfeststellungsverfahren benötigt. Die GASCADE Gastransport GmbH plant die o.g. Leistungen in zwei (2) Losen zu vergeben. Die o.g. Leistungen für jeweils ein Bauprojekt bilden ein Los und werden zusammen vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Ingenieurleistungen für Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren für zwei Bauvorhaben (HYKA und HYSO) der GASCADE Gastransport GmbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland)
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Eignungsanforderung
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
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Eignungsanforderung
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer-den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung nicht älter als 12 Monate sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - WL2: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversi-cherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Beizufügen ist ein Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversi-cherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen- und Sach- und Vermögensschäden. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Mit der Eigenerklärung bestätigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dass die Haftpflichtdeckungshöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens EUR 10 Mio. je Versicherungsjahr beträgt. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, bestätigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versi-cherung abgeschlossen wird. Die Vorlage eines Versicherungsnachweises ist erst in der Angebotsphase notwendig. Sollte ein entsprechender Versicherungsnachweis in der Angebotsphase nicht vorzu-legen sein, so sind dann folgende Erklärungen beizubringen: 1. einer Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, ei-ne entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftragge-bers abzuschließen und 2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche-rung bereit ist. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 2.
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Eignungsanforderung
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) ab-geschlossenen Geschäftsjahren Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwar-teten Jahresumsätze vor. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz aus vergleichbaren Tätigkeiten muss für jedes der letzten 3 (drei) abge-schlossenen Geschäftsjahre, getrennt je Los, für - Los 1 in EUR (netto) mindestens 3,5 Mio. betragen. - Los 2 in EUR (netto) mindestens 500.000 betragen. Der Nachweis ist für jedes Los getrennt zu erbringen. Wünscht der Bewerber für meh-rere Lose einen Teilnahmeantrag abzugeben, so sind die Mindestanforderungen ku-mulativ zu erfüllen. Das hieße bei einem Teilnahmeantrag für alle zwei (2) Lose müss-te ein durchschnittlicher Umsatz i.H.v. EUR 4 Mio. (netto) für jedes der letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre nachgewiesen werden. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen - TL1: Angaben über die Ausführung einschlägiger und vergleichbarer Leistungen (Re-ferenzen), die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leis-tung vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzen sowohl leis-tungs- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anga-ben enthalten: 1. Referenztitel 2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4) (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).) 3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der Anlage A.4, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht be-nannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (In-dustrie, andere Sektorenauftraggeber).) 4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung zzgl. Nennung von Medium, Lei-tungslänge und zuständiger Genehmigungsbehörde 5. Auftragswert in EUR (netto) 6. Ausführungszeitraum (Auftrags- und Lieferdatum tagesgenau angeben) Mindestanforderungen an Referenzen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es ist wegen der Referenzlage nachzuweisen: 1. mindestens drei (3) vergleichbare und einschlägige Referenzen, in denen das Refe-renzprojekt folgende Punkte erfüllt: - planerische Projektbearbeitung im Bereich erdverlegte Leitungsinfrastruktur und - planerische Begleitung eines Vorhabenträgers/einer Vorhabenträgerin der leitungs-gebundenen Energiewirtschaft (Erdgas, Wasserstoff, Strom) 2. der Start der Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2020 liegen 3. mindestens eine (1) der Referenzen muss Erfahrungen mit den in der Bundesre-publik Deutschland verantwortlichen Planfeststellungsbehörden für Erdgas- oder Was-serstoffleitungen im Zuge von planerischer Projektbearbeitung oder Projektbegleitung nachweisen. Um die Richtigkeit der gemachten Angaben zu gewährleisten, behält sich der Auftrag-geber vor, die Referenzen nachzuprüfen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.117 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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