AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/157054) · Abgerufen am 31.08.2026 17:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b1ff8be1-ee48-4c27-b4da-534a421ba8e9/

Lieferung von LED-Leuchten BA2

Notice-ID: b1ff8be1-ee48-4c27-b4da-534a421ba8e9 · Procedure-ID: 15ca8616-cecc-4db5-b0d0-4185bab59639

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Gerlingen, Gerlingen
Veröffentlicht
27.08.2026
Frist (Submission)
30.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31521000 — Elektrische Ausrüstung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

742 LED-Leuchten Die Stadt Gerlingen schreibt die Lieferung von LED-Leuchten für den zweiten Bauabschnitt aus. Im Rahmen von vorhergehenden Sanierungsmaßnahmen wurden in der Stadt Gerlingen technische LED-Leuchten des Herstellers Siteco, Baureihe SL 11 in verschiedenen Ausführungen in größerer Stückzahl installiert. Daher wird dieses Produkt von der Stadt im Rahmen dieser Ausschreibung aus ortsbildgestalterischen Gründen und zur Vereinfachung der Ersatzteilhaltung vorgegeben.

Vertragslaufzeit

Periode
8 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).