AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 14:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2012181-bebb-49bd-9251-1efdf12aed25/

BIM-Vermessung Gelnhausen-Fulda PA1 (Gelnhausen - Kaltenborn)

Notice-ID: b2012181-bebb-49bd-9251-1efdf12aed25 · Procedure-ID: ef8be993-9b9a-4cb1-95b4-928564053835

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Netz AG (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
07.07.2025
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
311.316 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Projekt NBS Gelnhausen – Fulda ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplan-Projektes ABS/NBS Hanau - Fulda – Erfurt / Aschaffenburg – Nantenbach, welches im vordringlichen Bedarf platziert ist. Mit dem Projekt ist die Schaffung zweier neuer zusätzlicher Gleise für den Schienenpersonenfern- und nächtlichen Schienengüterverkehr von Gelnhausen nach Fulda vorgesehen. Derzeit wird der gesamte Schienenverkehr zwischen Gelnhausen und Fulda auf der zweigleisigen elektrifizierten Strecke Frankfurt – Göttingen abgewickelt (Strecke 3600). Hier sollte die Vermessung für den PA 1 Gelnhausen - Kaltenborn durchgeführt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.03.2024
Ende
31.10.2024

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
22.04.2024
Zuschlagsentscheidung
05.04.2024

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).