AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 14:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b20c6b65-1cd6-4e78-a162-91efc4628abb/

Planungsleistungen zur Realisierung einer Power-to-Gas Anlage

Notice-ID: b20c6b65-1cd6-4e78-a162-91efc4628abb · Procedure-ID: c574620c-500d-4d26-832a-f16f9e1f9d1e

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Stammdaten

Auftraggeber
SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR), Trier
Veröffentlicht
15.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71356400 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Am Standort der zentralen Biogasaufbereitungsanlage in Bitburg soll eine Power-to-Gas Anlage aufgebaut werden. Der mittels Elektrolyse generierte Wasserstoff wird in einem Wasserstofftank gespeichert. Zur weiteren Verwertung ist primär eine Anlage zur Methanisierung des Wasserstoffs geplant. Als CO2-Quelle dient hierbei der CO2-Anteil des vor Ort verfügbaren Rohbiogases. Das Produktgas der Methanisierung wird dem bestehenden Biogasspeicher zugeführt und über die bereits vorhandene Einspeiseanlage ins Erdgasnetz gespeist.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).