AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b20fa4c5-44d3-4ff5-9ee6-09e1ffa41bdc/

Dienst-und Schutzkleidung für die Feuerwehr Hamburg

Notice-ID: b20fa4c5-44d3-4ff5-9ee6-09e1ffa41bdc · Procedure-ID: 7dec723d-f55c-4f3b-b28f-0f3759f95f95

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Stammdaten

Auftraggeber
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Hamburg
Veröffentlicht
18.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18130000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Auftragsvolumen (Rahmen)
66.000.000 €
Rahmen-Maximum
33.669.756 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Versorgung der Angehörigen der Feuerwehr Hamburg (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) mit Dienstkleidung, Schutzkleidung sowie Schutzausrüstung und Jugendfeuerwehrbekleidung. In einem offenen europaweiten Vergabeverfahren wird ein zuverlässiger Partner gesucht, der diese Leistung über sechs Jahre mit gleichbleibend hoher Qualität erbringen kann.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2032

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.02.2026
Zuschlagsentscheidung
18.02.2026
Angebotsspanne
33.669.756 – 33.669.756 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).