AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 11:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b211ae20-5303-4ba1-a140-67ea46129b7b/

Reinigungsdienstleistung in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt

Notice-ID: b211ae20-5303-4ba1-a140-67ea46129b7b · Procedure-ID: 4779845f-89b0-44fb-aa6f-12584508d420

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Ausländerangelegenheiten, Erstaufnahme, Halle (Saale)
Veröffentlicht
09.04.2025
Frist (Submission)
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911100 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die Unterhalts-, Bedarfs- und Sonderreinigung in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt nebst Außenstellen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Hauptstelle der ZASt in Halberstadt

Erfüllungsort
Halberstadt

Los 2 — Außenstelle Quedlinburg

Erfüllungsort
Quedlinburg

Los 3 — Außenstelle Halberstadt

Erfüllungsort
Halberstadt

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).