AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 09:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b215c688-78e0-4b44-b7ff-ac4b78efea8e/

145005 - Rahmenvertrag über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich SAP BI-Consulting

Notice-ID: b215c688-78e0-4b44-b7ff-ac4b78efea8e · Procedure-ID: 87f437fa-4972-49ee-97b9-0558c033b373

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Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Langenhagen
Veröffentlicht
04.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72227000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
5.760.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich SAP BI. Der Auftrag umfasst Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der bestehenden Altsysteme (BI-System und UBIS) sowie Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Kontext der Migration und Konzeption des zukünftigen BI-Systems im Rahmen des Projektes „GaBI – Geschäftsprozessanalyse mit Business Intelligence“. Einschließlich Leistungen im Bereich Change Management und organisatorischer Transformationsbegleitung zur Einführung einer datengetriebenen Steuerungskultur.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
16.02.2026
Zuschlagsentscheidung
05.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).