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HÖP Ubstadt-Weiher Planungslos 2
Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 53.1 · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Landesbehörde
Angebote bis 12.10.2026, 09:00 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 realisiert das Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt in Ubstadt-Weiher, kurz: "HÖP Ubstadt_Weiher", entlang des Kraichbachs, für das der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Der Kraichbach ist in dem betroffenen Bereich ein Gewässer erster Ordnung. Zusammen mit den Hochwasserschutzmaßnahmen sind zur Umsetzung der Ziele nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) weitreichende gewässerökologische Verbesserungen vorgesehen. Und auch die Förderung des Feuchtgebietscharakters des Naturschutzgebietes "Bruch bei Stettfeld" ist mit dem Projekt verbunden. Das Projekt "HÖP Ubstadt-Weiher" führt somit zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Siedlungsgebieten von Ubstadt-Weiher, und leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Stettfelder Bruchs. Die ingenieurbautechnischen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen den Neubau bzw. die Ertüchtigung von Hochwasserschutzdämmen sowie den Neubau einer Hochwasserschutzmauer, den gewässerökologischen Ausbau des Kraichbachs in einem sog. Entwicklungskorridor, den Neubau von Durchlassbauwerken und den Rückbau und Neubau einer Brücke. Das Projektgebiet liegt in weiten Teilen in dem Naturschutzgebiet "Bruch bei Stettfeld". Es handelt sich hier um einen äußerst sensiblen Naturraum mit einem überdurchschnittlichen Artenreichtum, u. a. mit dem Vorkommen von besonders und streng geschützten Arten. Das führt dazu, dass die Baumaßnahmen mit sehr hohen Anforderungen an den Arten- und Naturschutz auszuführen sind. Dies ist u. a. mittels einer komplexen Planung der Bauabwicklung und zahlreicher Regelungen zu gewährleisten, z. B. Bauzeitenregelungen, Schutzmaßnahmen für Bäume im Baufeld, Verfahrensweise für den Rückbau von Dämmen und Uferböschungen, Wiederverwendung von Böden, etc. Für die Überwachung der Schutzmaßnahmen kommen neben der Örtlichen Bauüberwachung eine Ökologische Baubegleitung und eine Bodenkundliche Baubegleitung zum
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind Planungsleistungen für Umweltplanung, bodenkundliche und ökologische Baubegleitung sowie Artenschutz für das Hochwasserschutzprojekt HÖP Ubstadt-Weiher.
- Das Projektgebiet liegt in einem sensiblen Naturschutzgebiet mit besonderen Anforderungen an Arten- und Naturschutz.
- Besondere Herausforderungen sind Kampfmittelverdachtsflächen, archäologische Funde, die Nähe zur Deutschen Bahn und eine NATO-Pipeline.
- Das Verfahren ist ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Vorkenntnisse in der Planung von Gewässer- und Hochwasserschutzprojekten in sensiblen Gebieten sind vorteilhaft.
Die Ausschreibung betrifft Planungsleistungen für das Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt "HÖP Ubstadt-Weiher" (Planungslos PL2).
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Spezifischer Umsatz in den letzten 3 Jahren - Umsatz Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren; wird im Formular 202 EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen. siehe Vergabeunterlagen,
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Qualität der Bewerbung - Qualitätssicherung Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle). siehe Vergabeunterlagen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen - Referenzen des Bewerbers Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (Unternehmen) nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen. Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden. Die Referenzen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als 10 Jahre sein. Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular "203 Eignungskriterien Bewerber" anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). Unterschieden wird zwischen obligatorisch vorzulegenden Mindestreferenzen und weiteren, fakultativen Referenzen. Mindestreferenzen sind in besonderem Maße geeignet, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Sie werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Bewerber-Qualifikation. Geeignete Referenzen gemäß Formular "203 Eignungskriterien Bewerber": Ref. 1, Mindest-Referenz (obligatorisch): Umweltbaubegleitung; Geforderte Mindeststandards: Umweltbaubegleitung bei einer naturnahen Gewässer- und Ufergestaltung mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen, Mindestfläche: ca. 1,5 ha. Ref. 2, Mindestreferenz wenn in Ref. 1 keine Bodenkundliche Baubegleitung enthalten: Bodenkundliche Baubegleitung (=Mindestreferenz 2, falls bei Ref. 1 keine Bodenkundliche Baubegleitung enthalten ist) oder Umweltbaubegleitung; Geforderte Mindeststandards: Bodenkundliche Baubegleitung oder Umweltbaubegleitung bei einer naturnahen Gewässer- und Ufergestaltung mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen, Mindestfläche: ca. 1,5 ha. Ref. 3: Umweltbaubegleitung oder Bodenkundliche Baubegleitung; Geforderte Mindeststandards: Umweltbaubegleitung oder Bodenkundliche Baubegleitung bei einer naturnahen Gewässer- und Ufergestaltung mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen, Mindestfläche: ca. 1,5 ha. Schlüsselpersonal Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter [PL], stellvertretender Projektleiter [SPL], ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot verpflichtend vorzulegen. Referenzen Schlüsselpersonal (Vorlage erst mit Angebot) Nachweise geeigneter Referenzen des Schlüsselpersonals (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und in den Zuschlagskriterien gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch NICHT einzureichen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Anzahl Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld - Personal / Beschäftigte Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen. Der Bewerber muss mindestens über 2 Personen verfügen, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen - Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Geoökologie, Umweltwissenschaften, Landespflege oder ein vergleichbarer naturwissenschaftlicher Studiengang mit nachgewiesenen Erfahrungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit... 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 12.10.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 233 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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