AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 21:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b2347810-6d56-4e06-9277-383fa96a7cde/

Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) für Kreisschülerinnen und Kreisschüler

Notice-ID: b2347810-6d56-4e06-9277-383fa96a7cde · Procedure-ID: a2da51be-1216-4c56-a0dd-44afaa608603

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Vergabestelle, Fulda
Veröffentlicht
31.03.2026
Frist (Submission)
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten) für Kreisschülerinnen und Kreisschüler

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Hofbieber

Erfüllungsort
Hofbieber

Los 2 — Dipperz

Erfüllungsort
Dipperz

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2031
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).