AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Bürgerhaus Burg Stargard - Los 18.1 Elektro
Stammdaten
- Auftraggeber
- Amt Stargarder Land, Burg Stargard
- Veröffentlicht
- 15.11.2025
- Frist (Submission)
- 16.12.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45315100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
ALLGEMEIN Die Stadt Burg Stargard beabsichtigt die Errichtung eines im Zentrum der Stadt gelegenen Bürgerhauses unter Einbeziehung des denkmalgeschützten ehemaligen Wohnhauses Marktstr. 7 an der nordöstlichen Begrenzung des Marktplatzes. Auf dem Grundstück Marktstr. 5 soll ein nicht unterkellerter 2- geschossiger Neubau mit ausgebautem Dachgeschoss und Ratssaal im Erdgeschoss errichtet werden. Notwendiges Treppenhaus und barrierefreier Aufzug sind dem Neubau zugeordnet. Über ein großzügiges Foyer im Erdgeschoss und Brückenübergängen in den darüber liegenden Geschossen erfolgt die Anbindung an den Bestandsbau Marktstr. 7. Ein Anbau im rückwärtigen Bereich der Marktstr. 7 wurde aufgrund irreparabler Schädigung bereits zurückgebaut und wird durch einen Neubau für die Sanitärbereiche ersetzt. Die Ausschreibung beinhaltet alle für die Sanierung des Altbaus Marktstraße 7 erforderlichen Elektroarbeiten. Kurzbeschreibung Neubau/Sanierung Bürgerhaus Gewerke: KG440/450 ELEKTROTECHNIK - Baustromverteiler - ca. 19 St. Rettungszeichenleuchten - NSHV mit Messwandlerfeld - ca. 7 St. Unterverteiler - ca. 200 St. Installationsgeräte UP - ca. 220 m Brüstungskanal - ca. 9 St Unterflurzugdosen - ca. 400 St LED-Leuchten - ca. 5.000 m Installationsleitung - Jalousieaktorik
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.12.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes M-V, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.