Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Bekanntmachung über Wettbewerbsergebnis: Architektenwettbewerb: Zwei Grundschulen in Sassenburg

Gemeinde Sassenburg · Sassenburg · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Los 1: Hermann-Löns-Schule Grußendorf
    🏆 d/b/d GmbH & Co. KG · Salzgitter
  • Los 2 Vergeben
    Los 2: Grundschule im bunten Dreieck Westerbeck
    🏆 GTL Landschaftsarchitektur · Hamburg
Auftragnehmer (3)
  • d/b/d GmbH & Co. KG · Salzgitter
  • GTL Landschaftsarchitektur · Hamburg
  • Kauffmann Theilig & Partner · Ostfildern

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Die Gemeinde Sassenburg beabsichtigt die Erweiterung und den Umbau von zwei Grundschulen zu Ganztagsschulen. Los 1: Erweiterung und Umbau der Hermann-Löns-Schule zur Ganztagsschule; Los 2: Erweiterung, Umbau und Sanierung der Grundschule im bunten Dreieck zur Ganztagsschule (2 Bauabschnitte). Die Gemeinde Sassenburg erhofft sich durch den Wettbewerb und die damit verbundenen intensiven Vorplanungen möglichst viele unterschiedliche Realisierungsansätze in Hinblick auf Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit zu erzielen. . Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplaner (TWP und TGA) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe zum eventuellen Vertragsschluss nachweisen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts für die Architektenleistungen (und evtl. weiteren Planungsleistungen) als umfassende Beauftragung über die Leistungsphasen 2-9 gem. HOAI 2021 (Architektenleistung, Landschaftsarchitektur und evtl. auch TGA und TWP [LPH 1-6]) in Einzelverträgen vergeben. Daher wird die Beteiligung eines Landschaftsplaners schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplaner hingegen empfohlen. Die Einzelverträge sollen auf Grundlage der RBBau geschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Voraussichtliche Termine: Folgende Termine sind für das Wettbewerbsverfahren geplant: Tag der Auslob

Vollständige Beschreibung (4.728 Zeichen)

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Wettbewerbsverfahren gem. RPW 2013.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Ergebnis des Preisgerichtes
    Qualität

    Es wird ein Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt. § 6 (2) RPW 2013: "Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den in der Auslobung bezeichneten Vorgaben des Auslobers und den dort beziehungsweise in der Bekanntmachung genannten Entscheidungskriterien. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen der Auslobung am besten gerecht werden. Das Preisgericht hat die für eine Preisverleihung in betracht zu ziehenden Arbeiten in ausreichender Zahl (engere Wahl) schriftlich zu bewerten und eine Rangfolge unter ihnen festzulegen. Es soll eine Empfehlung für die zweckmäßige weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen. Das Preisgericht erteilt Preise und Anerkennungen auf der Grundlage der Rangfolge der Arbeiten der engeren Wahl. Der Entscheidungsprozess wird nachvollziehbar dokumentiert."

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB. R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 169 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (3) d/b/d GmbH & Co. KG · GTL Landschaftsarchitektur · Kauffmann Theilig & Partner

    1 Veröffentlichung

    • 08.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 399.040 €
Median 541.821 €
Oberes Quartil 710.404 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Gemeinde Sassenburg · Sassenburg

info@kleine-architekten.de
+49 511-971900

Stammdaten
Vergabenummer 2418
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Gemeinde Sassenburg
Standort Sassenburg, Niedersachsen
Veröffentlicht 08.07.2025
CPV-Code 71220000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 2
Erfüllungsort Sassenburg
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (3)
d/b/d GmbH & Co. KG · Salzgitter GTL Landschaftsarchitektur · Hamburg Kauffmann Theilig & Partner · Ostfildern
Vergabeberatung
Kleine + Assoziierte Architekten und Stadtplaner BDA · Hannover

Auftragnehmer (3) (?)
  • d/b/d GmbH & Co. KG
  • GTL Landschaftsarchitektur
  • Kauffmann Theilig & Partner

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 246.560 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 99.949 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert · Bieter-Anzahl

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →