AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 14:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/b25595be-7c85-4306-8030-a1b223d64faa/

Anschaffung eines Fassgreifersystems auf Basis eines Teleskopladers

Notice-ID: b25595be-7c85-4306-8030-a1b223d64faa · Procedure-ID: add81d59-4009-4f5a-8d34-d7166dc9eada

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Stammdaten

Auftraggeber
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, Essen
Veröffentlicht
11.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
neg-wo-call
CPV-Code
34144000
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Auftragswert (geschätzt)
0 €
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Die KHG Kerntechnische Hilfsdienst GmbH ist eine Notfallschutz-Organisation, deren Aufgabe es ist, Gefahren bei Unfällen in einer kerntechnischen Anlage einzudämmen und zu beseitigen. Dafür verfügt das Unternehmen über hoch spezialisierte Fachkräfte und eine umfangreiche Ausrüstung. Um den neuen Anforderungen wie z.B. der Notfallsvorsorge für die Verbringung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen, z.B. einer Verbringung zum Endlager Schacht Konrad gerecht zu werden, plant die KHG die Anschaffung eines Fassgreiferbergesystems bestehend aus zwei Teleskopladern als Bergeplattform. Es erfolgt eine Umrüstung bzw. Umbau der Teleskoplader auf eine Fernsteuerfunktionalität aller Bedienmöglichkeiten. Somit lassen sich die Teleskoplader aus einer sicheren Entfernung und zuverlässigem Schutz des Bedieners komplett fernsteuern.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Zuschlagsentscheidung
19.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).